Ausgrenzung, Verfolgung und Vernichtung im NS-Staat
Im „Dritten Reich“ wurden sowohl Sinti und Roma als auch Homosexuelle systematisch verfolgt und entrechtet. Beide Gruppen wurden von den Nationalsozialisten als Bedrohung für die „arische Volksgemeinschaft“ angesehen und litten unter gezieltem Terror. Sinti und Roma wurden nicht als Einzelpersonen, sondern als gesamte ethnische Gruppe rassistisch verfolgt und als „artfremd“ oder „asozial“ stigmatisiert. Es wurden sogenannte „Rassenforschungen“ durchgeführt. Ab 1942/1943 wurden die meisten im Deutschen Reich lebenden Sinti und Roma in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Schätzungsweise bis zu 500 000 Menschen wurden im besetzten Europa ermordet.
Homosexuelle Männer wurden auf Basis des verschärften Paragrafen 175 verfolgt. Tausende wurden in Konzentrationslager eingewiesen, wo sie den „Rosa Winkel“ tragen mussten und oftmals schwerer Zwangsarbeit und gezielten Tötungen ausgesetzt waren.
Menschen mit Behinderung wurden systematisch entrechtet, zwangssterilisiert und zu Hunderttausenden ermordet. Das NS-Regime sah sie als „lebensunwert“ sowie als finanzielle und genetische Belastung für die „Volksgemeinschaft“. Diese Rassenhygiene gipfelte in den sogenannten Euthanasie-Morden. Neugeborene und Kinder mit Behinderungen wurden in speziellen Kinderfachabteilungen systematisch durch Medikamentenüberdosierung, Nahrungsentzug und Vernachlässigung getötet. Aktion T4 war der Deckname für eine Maßnahme, die von 1940 bis 1941 durchgeführt wurde. Unter diesem Decknamen (benannt nach der Berliner Zentrale in der Tiergartenstraße 4) wurden über 70 000 Menschen aus Heil- und Pflegeanstalten in sechs Tötungsanstalten (u.a. Hadamar, Grafeneck und Hartheim) deportiert und dort mittels Giftgas ermordet.