Baden-Württemberg - Verwaltung
Überblick
Baden-Württembergs aktuelle Verwaltungsgliederung ist seit 1973 in Kraft. Danach ist Deutschlands südwestlichstes Bundesland in vier Regierungsbezirke unterteilt, in denen wiederum 35 Landkreise und neun Stadtkreise (in anderen Bundesländern kreisfreie Städte genannt) liegen. Eine weitere Besonderheit sind Regionalverbände, von denen es in jedem Regierungsbezirk drei gibt, insgesamt also 12 im gesamten Bundesland. Sie dienen der Umsetzung der Regionalplanung nach dem Landesplanungsgesetz. Baden-Württemberg ist nach Nordrhein-Westfalen und Bayern mit 11,25 Mio. Menschen das drittbevölkerungsreichste und mit 35 751 km2 nach Bayern und Niedersachsen auch das drittgrößte Bundesland in Deutschland. Es entstand als einziges Bundesland 1952 durch Fusion nach Volksabstimmungen aus den seit 1945/1946 bestehenden drei Bundesländern Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern. Die Landeshauptstadt und mit etwa 613 000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 2024) auch die größte Stadt des Bundeslandes ist das württembergische Stuttgart.
Verwaltungsgliederung
Der nordwestliche Regierungsbezirk Karlsruhe umfasst die drei Regionalverbände Rhein-Neckar-Odenwald (u. a. mit den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg), Mittlerer Oberrhein (u a. mit dem Stadt- und dem Landkreis Karlsruhe) sowie Nordschwarzwald (u a. mit dem Stadtkreis Pforzheim). Auf 6918 km² lebten 2024 rund 2,85 Mio. Menschen, was einer Bevölkerungsdichte von 411 Einw./km² entsprach.
Der nordöstliche Regierungsbezirk Stuttgart umfasst die drei Regionen Heilbronn-Franken (u. a. mit dem Stadt- und Landkreis Heilbronn), das nur aus dem Landkreis Heidenheim und dem Ostalbkreis bestehende Ostwürttemberg sowie Stuttgart (mit dem Stadtkreis Stuttgart und den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Göppingen und Rems-Murr). Auf 10 557 km² lebten 2024 rund 4,17 Mio. Menschen, was einer Bevölkerungsdichte von 395 Einw./km² entsprach.
Der südwestliche Regierungsbezirk Freiburg umfasst die drei Regionen Hochrhein-Bodensee (mit den Landkreisen Lörrach, Waldshut und Konstanz), Schwarzwald-Baar-Heuberg (mit den Landkreisen Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar) sowie Südlicher Oberrhein (u. a. mit dem Stadtkreis Freiburg im Breisgau). Auf 9356 km² lebten 2024 rund 2,33 Mio. Menschen, was einer Bevölkerungsdichte von 248 Einw./km² entsprach.
Der südöstliche Regierungsbezirk Tübingen umfasst die drei Regionen Neckar-Alb (mit den Landkreisen Tübingen, Reutlingen und Zollernalb), Bodensee-Oberschwaben (mit den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis) sowie Donau-Iller (u. a. mit dem Stadtkreis Ulm und weiteren Teilgebieten in Bayern). Auf 8917 km² lebten 2024 rund 1,90 Mio. Menschen, was einer Bevölkerungsdichte von 213 Einw./km² entsprach.
Zwei dicht besiedelten Regierungsbezirken im Norden stehen also zwei dünner besiedelte im Süden gegenüber. Von den neun Stadtkreisen Baden-Württembergs liegen allein sieben im Norden, im Süden sind lediglich Freiburg im Breisgau und Ulm zu finden. Eine Besonderheit stellt die Gemeinde Büsingen am Hochrhein dar. Sie ist eine deutsche Exklave und gehört verwaltungsrechtlich zum Landkreis Konstanz, liegt jedoch vollständig auf dem Staatsgebiet der Schweiz. Büsingen ist vom übrigen Bundesgebiet durch Schweizer Gemeinden getrennt und von diesen umgeben. Aufgrund der geographischen Lage und der engen wirtschaftlichen und alltäglichen Verflechtungen ist die Gemeinde stärker auf die nahegelegene Stadt Schaffhausen orientiert als auf das deutlich weiter entfernte Konstanz.