Bayern - Politische Übersicht

Bayern - Politische Übersicht
978-3-14-100942-2 | Seite 10 | Abb. 1 | Maßstab 1 : 1600000

Überblick

Bayerns aktuelle Verwaltungsgliederung geht auf das Jahr 1972 zurück, als die Zahl der ursprünglich 143 Landkreise auf 71 reduziert wurde. Auch die Zahl der kreisfreien Städte verringerte sich. Waren es vor 1972 noch 48, so sind es heute nur noch 25. Insgesamt ist Bayern somit in 96 Kreise und kreisfreie Städte gegliedert, die jeweils einem der sieben Regierungsbezirke bzw. Bezirke zugeordnet sind.

Verwaltungsgliederung

Bayerns größte Verwaltungseinheiten sind die sieben Regierungsbezirke bzw. Bezirke: Unterfranken mit dem Regierungssitz Würzburg, Oberfranken mit dem Regierungssitz Bayreuth, Mittelfranken mit dem Regierungssitz Ansbach, Oberpfalz mit dem Regierungssitz Regensburg, Niederbayern mit dem Regierungssitz Landshut, Schwaben mit dem Regierungssitz Augsburg und Oberbayern mit dem Regierungssitz in der Landeshauptstadt München. Die Namen der Regierungsbezirke bzw. Bezirke gehen auf das Jahr 1838 zurück. Zuvor trugen die Regionen Bezeichnungen nach in ihnen fließenden Flüssen. Doch König Ludwig I. entschied sich für Namen, in denen sich Bayerns Geschichte im Sinne der historischen Landschaften widerspiegeln sollte. So entstanden Unterfranken, Oberfranken und Mittelfranken, weil sie zu weiten Teilen das Gebiet des ehemaligen Herzogtums Franken abdecken. Schwaben liegt im Ostteil des alten Herzogtums Schwaben und der Name Niederbayern bezieht sich auf die erste bayerische Teilung im Jahr 1255.

Innerhalb der Regierungsbezirke bzw. Bezirke fungieren die Landkreise und die kreisfreien Städte als untere Verwaltungsbehörden. Von den Verwaltungssitzen der Landkreise, den Kreisstädten, erhielten 28 den besonderen Status einer Großen Kreisstadt, mit dem besondere Aufgaben verbunden sind. Die meisten von ihnen waren ehemals kreisfreie Städte, deren Verwaltungsapparate stärker ausgebaut waren als die der anderen Landkreisgemeinden. Zu den Behörden der Großen Kreisstädte zählt u. a. die untere Bauaufsichtsbehörde. Beispiele für Große Kreisstädte sind etwa Eichstätt in Oberbayern, Rothenburg ob der Tauber in Mittelfranken und Kitzingen in Unterfranken.

Die kreisfreien Städte haben höchst unterschiedliche Größen und Bedeutungen. Die unangefochtene Nummer Eins ist München, mit gut eineinhalb Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern nach Berlin und Hamburg Deutschlands drittgrößte Stadt. Den gleichen Status in der Verwaltungshierarchie haben aber auch bedeutend kleinere Städte wie Memmingen, das mit seinen knapp über 40 000 Einwohnern selbst in seinem Regierungsbezirk Schwaben nur die fünftgrößte Stadt ist. Ein ähnlicher Fall ist Weiden im Regierungsbezirk Oberpfalz. Ganz anders ist dagegen Mittelfranken aufgestellt, in dem mit Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach gleich vier kreisfreie Städte aneinandergrenzen. Dabei profitiert besonders das mit unter 40 000 Einwohnern kleine Schwabach von der Nachbarschaft in dem wirtschaftlich starken Ballungsraum, in dessen Gesamtbereich rund 1,4 Millionen Menschen leben.

D. Falk

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