Überblick
Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Fläche von 357 000 km² und ist in 16 Bundesländer aufgeteilt. Das mit Abstand größte Bundesland ist Bayern mit einer Fläche von 70 500 km², auf den Rängen zwei und drei folgen Niedersachsen (47 600 km²) und Baden-Württemberg (35 800 km²). Nordrhein-Westfalen, mit 34 100 km² das viertgrößte Bundesland, hat mit 17,9 Millionen Einwohnern die größte Bevölkerung. Zum Vergleich: Im mehr als doppelt so großen Bayern leben „nur“ 12,9 Millionen, in Niedersachsen 7,9 Millionen Menschen.
Die bundesstaatliche Ordnung
Die Aufteilung der Bundesrepublik in Bund und Länder ist im deutschen Grundgesetz ebenso festgeschrieben wie die wichtigsten Zuständigkeiten der Länder. Die Bundesländer verfügen über eine eigene Verfassung und haben eine eigene Regierung, ein Parlament sowie eine eigene Verwaltung und Justiz.
Kompetenzen der Länder
An der Spitze der 16 deutschen Landesregierungen steht jeweils ein Ministerpräsident bzw. in den Stadtstaaten ein „Regierender Bürgermeister“ (Berlin), „Erster Bürgermeister“ (Hamburg) oder „Bürgermeister“ (Bremen). Die Aufgaben und Befugnisse der Regierungschefs und ihrer jeweiligen Minister oder Senatoren sind in allen Ländern unterschiedlich geregelt. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen orientieren sich am Kanzlersystem des Bundes, in den anderen Bundesländern haben die Parlamente eine etwas größere Macht.
Während der Bund die Aufgaben der Gesetzgebung weitgehend an sich gezogen hat, liegt die Verwaltung überwiegend in der Verantwortung der Länder.
Regierungsbezirke und Landkreise
Die meisten Flächenstaaten wie Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen sind in sogenannte Regierungsbezirke bzw. Bezirke untergliedert. Im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise die fünf Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln, Münster, Detmold und Arnsberg, denen jeweils fünf bis acht Landkreise zugeordnet sind. Die Landkreise übernehmen Aufgaben, die für einzelne Gemeinden eine zu große Belastung wären.
Kreisfreie Städte und Gemeinden
Im dreistufigen Verwaltungsaufbau der Bundesrepublik bilden die Gemeinden nach Bund und Ländern die unterste Ebene. Sie haben im Rahmen der Selbstverwaltung eine ganze Reihe eigener Zuständigkeiten und auch eine eigene Finanzwirtschaft. Sie sind den Ländern unterstellt, deren Regierungen auch die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen haben.
Eine etwas besondere Stellung haben die sogenannten kreisfreien Städte, die in Baden-Württemberg als Stadtbund und im Saarland als Stadtverband bezeichnet werden. Kreisfreie Städte gehören keinem Landkreis an, sondern bilden vielmehr einen Stadtkreis, in dem sie in der Regel alle Funktionen und Aufgaben eines Landkreises selbst übernehmen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, handelt es sich bei den kreisfreien Städten um Großstädte oder um große Mittelstädte. Während vor allem Nordrhein-Westfalen und Bayern eine Vielzahl kreisfreier Städte aufweisen, gibt es in anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt derzeit nur drei oder vier.