Europa - Migration
Überblick
Die gegenwärtigen Wanderungsbewegungen in bzw. nach Europa speisen sich aus mehreren Quellen.
Migration innerhalb Europas
Innerhalb der Mitgliedsstaaten können EU-Bürger ihren Wohn- und Arbeitsort frei wählen; daraus resultieren Wanderungsbewegungen zwischen den EU-Staaten. Nicht alle dieser Wanderungen sind dauerhaft, z. B. bei Aufnahme eines Studiums. Insbesondere aus Ländern wie Polen, Rumänien und Bulgarien pendelten besonders nach dem Beitritt zur Europäischen Union und der damit verbundenen Gewährung der Arbeits- und Niederlassungsfreiheit viele Menschen jüngeren und mittleren Alters nach Nord-, West-, Mittel- und Südeuropa, um dort ihren Lebensunterhalt (und den ihrer Familien zuhause) zu verdienen. Diese Migrationsform mag für die ortsansässige Bevölkerung auf Dauer angelegt erscheinen, in den allermeisten Fällen ist dies aber nicht der Fall. Ein kennzeichnendes und wichtiges Symbol dafür ist die Öffnung der europäischen Binnengrenzen 1985 mit dem Schengener Abkommen, in dem sich die ersten Unterzeichnerstaaten – Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Belgien und Luxemburg – auf einen Verzicht auf Grenzkontrollen im Personenverkehr einigten. Dem Schengener Abkommen sind im Laufe der folgenden Jahre die meisten europäischen Staaten beigetreten (siehe Karte). Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Öffnung der europäischen Grenzen war die 1992 mit den Maastrichter Verträgen eingeführte EU-Bürgerschaft.
Migration nach Europa
Eine weitere große Gruppe von Migranten stellen Flüchtlinge und Asylsuchende dar. Die Asylsuchenden stammen vor allem aus Kriegs-, Bürgerkriegs- und Konfliktregionen in Afrika (besonders nordafrikanische Maghreb-Staaten sowie west, zentral- und ostafrikanische Staaten, weniger hingegen die Staaten des südlichen Afrikas), Asien (besonders Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Türkei) und in Europa (Ukraine, Russland). Die Zahl der Asylsuchenden war zwischen 2012 und 2016 sowie zu Beginn der 2020er-Jahre stark gestiegen, seitdem geht sie wieder etwas zurück, seit 2023 sogar deutlich. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nach mehreren Anläufen ein einheitliches Regelwerk geschaffen, nach dem Menschen, die zum Beispiel aus politischen oder religiösen Gründen aus ihren Heimatländern fliehen, in der EU Aufnahme finden. Im Rahmen eines Asylverfahrens wird unter anderem geprüft, ob anerkannte Fluchtgründe vorliegen. Um den Zustrom von Flüchtlingen aus Afrika und Westasien nach Europa zu begrenzen, agiert die EU auf verschiedenen Ebenen. Entlang der Grenzen findet eine Land-, See- und Luftüberwachung statt (gemeinsame Grenzsicherung). Mit Nachbarstaaten der EU wurden im Rahmen der Nachbarschaftspolitik Abkommen getroffen. Die EU verfolgt damit das Ziel, Flüchtlings- und Migrationsströme bereits in den Herkunftsländern zu verringern. An einigen Stellen haben die EU-Staaten Grenzbefestigungen errichtet, zum Teil auch innerhalb des Schengen-Raumes (Ungarn, Slowenien, Griechenland). Seit 2016 bestehen an den Außengrenzen zentrale Erstaufnahmelager der EU für Flüchtlinge – zunächst ungeregelt und unter Bedingungen, die Menschenrechtsorganisationen stark kritisierten. Seit Anfang der 2020er-Jahre wurden geregelte, qualitativ bessere, aber auch stärker überwachte „Closed Controlled Access Centers“ (CCAC) errichtet, um Asylverfahren an migrationsträchtigen Schengen-Außengrenzen durchzuführen, z. B. auf griechischen Ägäisinseln direkt vor der türkischen Küste. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass die Flüchtlingsströme nach der Umsetzung neuer Maßnahmen oft nur kurzzeitig zurückgehen. Zu beobachten ist ferner eine Verlagerung auf teilweise neue, teilweise zeitweilig weniger genutzte Fluchtwege. Ein bleibendes Thema sind kriminelle Schlepper- und Schleuserbanden im Hintergrund, die mit der Not der Flüchtlinge ihr Geschäft machen. So kommt es immer wieder zu Fahrten von schrottreifen „Geisterschiffen“, die teilweise ohne Besatzung, aber mit mehreren hundert Flüchtlingen an Bord völlig überladen auf europäische Küsten zutreiben und oftmals sinken, was viele Todesopfer bedeutet, zumal einige EU-Mitgliedsstaaten auch die Rettungstätigkeit von Nichtregierungsorganisationen stark eingeschränkt haben (z. B. Italien). Nach Abkommen zwischen der EU und der Türkei über die Rücknahme von Flüchtlingen und der de-facto-Unterbrechung der Balkanroute Anfang 2016 stiegen die Zahlen der über Libyen kommenden Bootsflüchtlinge im Mittelmeer wieder stark an. Seitdem haben sich viel andere Krisen entwickelt, die zu auf Europa gerichtete Flüchtlingsbewegungen geführt haben, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan oder die Kriege zwischen Israel und den USA einerseits und dem Iran und seinen Verbündeten andererseits. Fluchtgründe in den Herkunftsländern reduzieren zu wollen, ist vor diesem Hintergrund vor allem ein langfristiges und schwer zu erreichendes politisches Ziel der EU, insbesondere in einer Weltlage, in der Zusammenarbeit verstärkt durch Eigeninteressen der Staaten ersetzt werden. Außerdem könnten Faktoren wie die Verschärfung der Wassersituation in Trockenräumen oder die Folgen des Klimawandels und daraus resultierende Konflikte zukünftig gewichtige Fluchtgründe werden.