Das Gebiet des heutigen Saarlandes nach der Herrschaft Napoleons
Nach Napoleons Niederlage mussten die von Frankreich einst eroberten Gebiete neu geordnet werden. Entscheidend hierfür war der Wiener Kongress von 1814/15, bei dem die linksrheinischen (d. h. westlich des Rheins gelegenen) Gebiete Bayern, Preußen und Hessen-Darmstadt zugesprochen wurden. Der größte Teil des heutigen Saarlandes gehörte zur preußischen Provinz Großherzogtum Niederrhein. Die übrigen Teile lagen in der Pfalz (zu Bayern gehörend), im Fürstentum Birkenfeld (zu Oldenburg gehörend) und im Fürstentum Lichtenberg (zu Sachsen-Coburg-Gotha gehörend).
Das Großherzogtum Niederrhein
Das Großherzogtum Niederrhein war eine der zehn Provinzen Preußens. Während sich der Großteil des Königreiches Preußen weiter östlich bis über das heutige Polen hinaus erstreckte, lag die Provinz Niederrhein westlich des Rheins. Das Großherzogtum umfasste unter anderem Gebiete des einstigen Erzbistums Trier sowie des Fürstentums Nassau-Saarbrücken und des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken (siehe Karte 26.3 „Territorien 1789“).
Das Fürstentum Birkenfeld
Das Gebiet des Fürstentums Birkenfeld mit der gleichnamigen Hauptstadt gehörte vor der französischen Eroberung zu sieben verschiedenen Kleinstaaten. Durch den Wiener Kongress wurde es Preußen zugesprochen. Gleichzeitig wurde Preußen aber dazu verpflichtet, es an das Großherzogtum Oldenburg abzugeben. Da das Fürstentum räumlich weit entfernt von Oldenburg lag und nur wenige Quadratkilometer umfasste, weigerte sich der Herzog von Oldenburg zunächst es anzunehmen.
Das Fürstentum Lichtenberg
Das Fürstentum Lichtenberg, das sich im Gebiet des heutigen Saarlandes und des heutigen Rheinland-Pfalz befand, erhielt der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha als Lohn für seine Verdienste als General im Kampf gegen die Truppen Napoleons. Es hatte eine Größe von 537 km2 und wurde nach der Burg Lichtenberg benannt, die in diesem Gebiet lag. St. Wendel wurde zum Regierungssitz des Fürstentums. Durch seine relativ große Entfernung zum Hauptteil des Herzogtums Sachsen-Coburg-Gotha wurde das Fürstentum 1834 an Preußen verkauft.
Der Deutsche Bund
Beim Wiener Kongress 1815 kam es neben der Neuordnung der Gebiete außerdem zur Gründung des Deutschen Bundes. Es handelte sich hierbei um einen Staatenbund, der relativ locker organisiert war. Es gab kein Oberhaupt und Beschlüsse wurden im Bundestag in Frankfurt mit einer Zweidrittelmehrheit gefasst – sie waren dann jedoch bindend für alle Mitglieder. Der Deutsche Bund bestand bis 1866.