Schleswig-Holstein - Abstimmungszonen 1920
Schleswig-Holstein als Teil des Deutschen Reiches
Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg und dem Preußisch-Österreichischen Krieg wurden in den 1860er‑Jahren sowohl Schleswig als auch Holstein vollständig Teil Preußens. Mit der Reichsgründung im Jahr 1871 gehörten beide Gebiete schließlich zum Deutschen Reich. Schleswig blieb dabei ungeteilt, obwohl der Norden des Landes überwiegend dänischsprachig war. Bis heute lebt im südlichen Teil Schleswigs eine bedeutende dänische Minderheit.
Im Friedensvertrag von 1866 zwischen Preußen und Österreich war auf französischen Druck eine Klausel aufgenommen worden, die eine Volksabstimmung über die Zugehörigkeit des nördlichen Schleswigs vorsah. Diese Bestimmung wurde jedoch später von beiden Staaten wieder aufgehoben und damit wirkungslos gemacht.
Volksabstimmung über Nord- und Mittelschleswig infolge des Ersten Weltkrieges
Nach dem vom Deutschen Reich verlorenen Ersten Weltkrieg wurde diese Volksabstimmung gemäß den Bestimmungen des Versailler Vertrages 1920 doch noch nachgeholt. Nord- und Mittelschleswig, also der überwiegend dänisch- bzw. zweisprachige Teil Schleswigs, wurden in zwei Abstimmungszonen aufgeteilt. Für den größeren nördlichen Teil (1. Abstimmungszone) war eine „En-Bloc-Wertung“ vorgesehen; es zählte also nur das Gesamtergebnis innerhalb dieser Abstimmungszone. Die Mehrheit in Nordschleswig (75 Prozent) stimmte wie erwartet für eine Angliederung an Dänemark; lokale Mehrheiten für einen Verbleib bei Deutschland blieben somit unberücksichtigt. Das überwiegend deutsch- bzw. mehrsprachige Mittelschleswig (zwischen den Nordfriesischen Inseln und der Flensburger Förde) bildete die 2. Abstimmungszone. Hier war die Abstimmung einen Monat später angesetzt und erfolgte gemeindeweise. Einzelne Gemeinden, die für Dänemark stimmen würden, hätten somit der 1. Zone zugeschlagen werden können. Das gesamte Gebiet stimmte aber mehrheitlich (80 Prozent) für einen Verbleib bei der preußischen Provinz Schleswig-Holstein und damit für einen Verbleib beim Deutschen Reich. Die Grenze zwischen den beiden Abstimmungszonen (und damit die heutige deutsch-dänische Grenze) wurde von Hans Victor Clausen aufgrund der Sprachmehrheiten gebildet (Clausen-Linie).
Noch heute gibt es auf beiden Seiten der Grenze eine starke deutsche bzw. dänische Minderheit, die mit eigenen Schulen, Kindergärten und Bibliotheken ihre jeweilige Sprache und Kultur pflegen. Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 legen fest, dass die Angehörigen der Minderheiten gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger im jeweiligen Staat sind, womit Einmischungen in die inneren Angelegenheiten des Nachbarlandes verhindert werden sollen. Die Erklärung sieht auch vor, dass die politische Vertretung der dänischen (und friesischen) Minderheit, der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), bei den schleswig-holsteinischen Landtagswahlen von der Fünf-Prozent-Sperrklausel befreit ist".