Mit der Verfassung von 1848 wurde der Bundesstaat gegründet, bestehend aus 22 Kantonen – die Halbkantone Ob- und Nidwalden, Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden zählten jeweils zusammen als Ganzkanton. Der Bund erhielt zahlreiche Aufgaben, unter anderem die Vollmacht über Krieg und Frieden, Bündnisse und Staatsverträge, das Zoll-, Münz- und Postwesen. Als Neuerung wurden alle Binnenzölle zwischen den Kantonen abgeschafft, für die Schweizer Bürger galt grösstenteils die Niederlassungsfreiheit. Somit entstand erstmals ein Binnenmarkt auf dem Gebiet der ganzen Schweiz. Die Kantone ihrerseits blieben, unter Vorbehalt der Einschränkungen durch die Bundesverfassung, souverän.
Territoriale Veränderungen der Gegenwart
Die kantonale Gliederung ist seit 1848 unverändert geblieben. Eine Ausnahme bildet der Kanton Jura. Sein Territorium war ein Teil des ehemaligen Fürstbistums Basel, das am Wiener Kongress 1815 dem Kanton Bern zugesprochen worden war. Nach langwierigen Konflikten – die eher konfessionelle, weniger sprachliche Hintergründe hatten (siehe Karte 41.4 und Karte 42.1) – löste sich der nördliche Teil dieses Gebiets über Volksabstimmungen von Bern ab und bildet seit 1979 den 26. Kanton der Schweiz: Jura. Als Folge davon stimmte der nunmehr vom Kanton Bern isolierte nördlichste Kantonsteil, das Laufental, über seine Zugehörigkeit ab und entschied sich für einen Wechsel zum Kanton Basel-Landschaft (hier war eher die sprachliche Zugehörigkeit ausschlaggebend). Neben diesen beiden Kantonswechseln erfolgten auch zahlreiche kleinste Grenzbereinigungen zwischen Kantonen oder zwischen der Schweiz und Nachbarstaaten, die aufgrund der geringen betroffenen Fläche im Kartenbild jedoch nicht lokalisierbar sind.
Kantonswappen
Die rechts neben der Karte gezeigten Kantonswappen sind in der offiziellen Reihenfolge gemäss Aufzählung in der Bundesverfassung aufgeführt. Zürich, Bern und Luzern waren die drei Vororte (Vorsitze) der Eidgenossenschaft zwischen 1815 und 1848. Die übrigen Kantone werden in der Reihenfolge ihres Beitritts zur Eidgenossenschaft genannt.