Überblick
Das Fahrrad hat sich in den letzten Jahren immer mehr zu einem beliebten Verkehrsmittel entwickelt, nicht nur im Tourismus, sondern auch im Alltagsverkehr. Es stellt einen entscheidenden Teil der Mobilitätswende dar, ist kostengünstig, nachhaltig und klimaneutral. Um das Fahrrad noch stärker in der städtischen Verkehrsplanung zu verankern und die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern, wurde in Weimar 2017 ein Radverkehrskonzept beschlossen. Es beinhaltet einen mit Kosten definierten Maßnahmenkatalog, der bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden soll.
Ausgangssituation
Weimar liegt im Südosten des Thüringer Beckens und ist vor allem durch sein kulturelles Erbe bekannt. Auf einer Fläche von ca. 84 km² leben rund 65 000 Menschen in einem Gesamtradius von ca. sechs Kilometern. Der innere Stadtbereich liegt in einem Radius von zwei bis drei Kilometern. Nahezu alle Stadtgebiete mit überwiegender Wohnnutzung sind Bestandteile von Tempo-30-Zonen. Die innere Altstadt ist flächenhaft als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Aufgrund der Topographie und der kurzen Distanzen bietet die Stadt gute Voraussetzungen für den Radverkehr, lediglich in einigen Bereichen sind größere Steigerungen zu überwinden.
Zum bestehenden Radverkehrsnetz gehören in Weimar die ausgewiesenen touristischen Fernradwege, die auch für den Alltagsradverkehr genutzt werden und die Ortsteile mit der Innenstadt verbinden. In Tempo-30-Zonen, in der Altstadt und in weiteren Straßen ohne besondere Gefährdungssituation ist das Radfahren auf der Fahrbahn der Regelfall – wo die Möglichkeit besteht, beidseitig. Außerhalb der bebauten Stadtlage sind, wo erforderlich und möglich, einseitig Zweirichtungsradwege angelegt.
Maßnahmen
Das Radverkehrskonzept 2030 gibt auf Grundlage der Verkehrsentwicklungsplans 2008 und einer 2015 durchgeführten Problemanalyse eine Orientierung für den weiteren Ausbau der Fahrradinfrastruktur. Ziel ist ein engmaschiges, durchgängiges und möglichst umwegefreies Radwegenetz, das die wichtigsten Orte des öffentlichen Lebens sowie die Orts- und Stadtteile miteinander verbindet. Dazu soll der Radverkehr auch Einbahnstraßen in beiden Richtungen nutzen und Fußgängerzonen zu bestimmten Zeiten befahren dürfen. Die Verkehrssicherheit auf den Radrouten soll deutlich erhöht werden, beispielsweise durch die Trennung der Radwege vom Autoverkehr. An allen Kreuzungen und Einmündungen ist ein sicheres und barrierefreies Queren zu gewährleisten. Die Fahrbahn- und Wegeoberflächen für den Radverkehr sollen möglichst eben gestaltet werden. Dort, wo sich die Wege von Rad-, Auto- und Fußgängerverkehr treffen, können Schilder und Fahrbahnmarkierungen auf mögliche Gefahren hinweisen. Um ein unkontrolliertes Abstellen von Fahrrädern zu vermeiden, bedarf es weiterer Abstellanlagen, notfalls auch durch Wegfall von Pkw-Parkplätzen. Die Fahrradwegweisung soll über die touristischen Radwege hinaus für die wichtigsten Ziele des Radverkehrs ergänzt werden. Um Wegeketten im Berufs- und Freizeitverkehr zu verknüpfen, muss die Fahrradmitnahmemöglichkeit in den Zügen des Nahverkehrs und Stadtbussen verbessert werden.