Deutschland - Politische Übersicht
Überblick
Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Fläche von 357 000 km² und ist in 16 Bundesländer aufgeteilt. Das mit Abstand größte Bundesland ist Bayern mit einer Fläche von 70 500 km², auf den Rängen zwei und drei folgen Niedersachsen (47 700 km²) und Baden-Württemberg (35 700 km²). Nordrhein-Westfalen, mit 34 100 km² das viertgrößte Bundesland, hat mit 18 Millionen Menschen die größte Bevölkerung. Zum Vergleich: Im doppelt so großen Bayern leben 13,3 Millionen, in Baden-Württemberg 11,3 Millionen und in Niedersachsen 8 Millionen Menschen, während es in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 83,6 Millionen sind (Stand: 31.12.2024).
Die bundesstaatliche Ordnung
Die Aufteilung der Bundesrepublik in Bund und Länder ist im deutschen Grundgesetz ebenso festgeschrieben wie die wichtigsten Zuständigkeiten der Länder. Die Bundesländer verfügen jeweils über eine eigene Verfassung und haben eine eigene Regierung, ein Parlament sowie eine eigene Verwaltung und Justiz.
Kompetenzen der Länder
An der Spitze der 16 deutschen Landesregierungen steht jeweils ein Ministerpräsident oder eine Ministerpräsidentin (in den Stadtstaaten Berlin „Regierende/r Bürgermeister/in“, Hamburg „Erste/r Bürgermeister/in“ bzw. Bremen „BürgermeisterIn“). Die Aufgaben und Befugnisse der Regierungschefs und ihrer jeweiligen Minister/innen oder Senator/innen sind in allen Ländern unterschiedlich geregelt. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen orientieren sich dabei eher am Kanzlersystem des Bundes, in den anderen Bundesländern haben die Parlamente eine etwas größere Macht. Während der Bund die Aufgaben der Gesetzgebung weitgehend an sich gezogen hat (eine bedeutende Ausnahme ist der Bildungs- und Kulturbereich), liegt die Verwaltung und damit die Ausführung der Gesetze überwiegend in der Verantwortung der Länder.
Regierungsbezirke und Kreise
Einige Flächenstaaten wie Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen sind in sogenannte Regierungsbezirke bzw. Bezirke untergliedert. Im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise fünf Regierungsbezirke (Düsseldorf, Köln, Münster, Detmold und Arnsberg), denen jeweils fünf bis zehn Kreise bzw. kreisfreie Städte zugeordnet sind. Die Kreise übernehmen dabei Verwaltungsaufgaben für die ihnen angehörenden Gemeinden, deren eigenständige Ausführung aufgrund der geringen Bevölkerungszahl eine zu große finanzielle und organisatorische Belastung wäre. Neben den 294 Kreisen mit ihren Gemeinden gibt es 107 kreisfreie Städte, die als bevölkerungsstarke Gemeinden mit Stadtrecht alle Funktionen und Aufgaben eines Kreises selbst übernehmen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, handelt es sich bei den kreisfreien Städten um Großstädte mit einer Bevölkerung von 100 000 Menschen und mehr bzw. um größere Mittelstädte mit einer Bevölkerung von über 50 000. Während vor allem Nordrhein-Westfalen und Bayern eine Vielzahl kreisfreier Städte aufweisen, gibt es in anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt jeweils nur drei oder vier.
Gemeinden
Im dreistufigen Verwaltungsaufbau der Bundesrepublik bilden die Gemeinden nach Bund und Ländern die unterste Ebene. Sie haben im Rahmen der Selbstverwaltung eine ganze Reihe eigener Zuständigkeiten und auch ein eigenes Finanzwesen, d. h. sie können selbst Steuern erheben und verändern. Sie sind den Ländern unterstellt, deren Regierungen auch die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen ausüben. Gemeinden mit einem historisch belegten Stadtrecht sind Städte, so dass diese zusammen mit Gemeinden ohne Stadtrecht oft als „Städte und Gemeinden“ bzw. als „Kommunen“ bezeichnet werden. Kreisfreie Städte sind ebenfalls Gemeinden mit einem historischen Stadtrecht, die aber wie oben geschildert keine Kreiszugehörigkeit aufweisen.