Deutschland - Ausländische Bevölkerung
Überblick
Der Unterschied zwischen "Ausländern" und "Menschen mit Migra-tionshintergrund" in der Erfassung statistischer Daten ist definitorischer Art. Zur Erfassung der Zuwanderungsbevölkerung wurde über viele Jahre ausschließlich das Merkmal der Staatsangehörigkeit verwendet. Weil aber die traditionelle Unterscheidung zwischen "deutsch" und "nichtdeutsch" in den letzten Jahren durch den Zuzug von Aussiedlern und Spätaussiedlern und die Einführung der doppelten Staatsangehörigkeit an Aussagekraft verloren hat, wird seit Mitte der 2000er-Jahre bei der statistischen Erfassung der Zuwanderungsbevölkerung auch das Konzept der "Personen mit Migrationshintergrund" angewendet, das alle Zuwanderer seit 1949 und deren Nachkommen erfasst.
In der Karte ist der Anteil der ausländischen Bevölkerung dargestellt. Das sind alle diejenigen Menschen, die in Deutschland registriert sind, aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben und sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten (2015: 9,1 Mio.). Davon hatten 44 Prozent die Staatsbürgerschaft von EU-Ländern, 31 Prozent diejenige anderer Länder Europas, 17 Prozent den Pass eines asiatischen Landes und 5 Prozent den eines afrikanischen. Wie das Diagramm in 77.6 zeigt, sind darunter auch Kinder von Ausländern, die in Deutschland geboren worden sind, aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben (Ausländer ohne eigene Migrationserfahrung).
Die räumliche Verteilung der ausländischen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland zeigt zunächst ein besonders deutliches Gefälle zwischen den westdeutschen und den ostdeutschen Bundesländern (mit Ausnahme Berlins). Der Anteil der ausländischen Bevölkerung liegt in Ostdeutschland verbreitet unter 4 % - dies ist nur in wenigen peripher gelegenen Kreisen in Westdeutschland der Fall (Teile Schleswig-Holsteins, Ostfrieslands, Frankens, Ostbayerns, des Saarlands und von Rheinland-Pfalz). Dieses Gefälle ist Ausdruck der unterschiedlichen Außenwanderungsgeschichte bis 1990 (s. 77.6). Ausnahmen bilden in Ostdeutschland nur einige größere Städte, oft mit Hochschulen (Frankfurt/Oder, Cottbus, Dresden, Chemnitz, Leipzig, Jena, Erfurt, Halle, Magdeburg, Schwerin, Rostock). Berlin hingegen ist mit einem Ausländeranteil von 17,2 Prozent (2015) eine der traditionellen Hochburgen der Zuwanderung.
In den westdeutschen Bundesländern überlagert sich eine primäre Konzentration auf große Einzelstädte, deren Umland und die Verdichtungsräume mit einem sekundären Süd-Nord-Gefälle. Regionen außerhalb der Verdichtungsräume mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an ausländischer Bevölkerung finden sich unter anderem im Süden Baden-Württembergs und Bayerns, aber auch in grenznahen Kreisen zu den Niederlanden bzw. Belgien (Westniedersachsen, Nordrhein-Westfalen).
Die Gruppe der deutschstämmigen Aussiedler wirkt sich kaum auf den Anteil ausländischer Bevölkerung aus. Nachdem die Zuwanderung von Personen, die entweder als Aussiedler oder Spätaussiedler einschließlich ihrer Angehörigen nach Deutschland kamen, mit fast 400 000 im Jahr 1990 ihren Höhepunkt erreicht hatte, sind die Zuzugszahlen bis 2015 auf rund 6100 Personen zurückgegangen. Spätaussiedler erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft, zählen also nicht als Ausländer. Die meisten kamen aus Nachfolgestaaten der früheren UdSSR nach Deutschland, vor allem aus Russland (612 000) und Kasachstan (575 000); weitere wichtige Herkunftsländer waren Polen (579 000) und Rumänien (213 000).