Rheinland-Pfalz - Politische Übersicht

Rheinland-Pfalz - Politische Übersicht
978-3-14-100944-6 | Seite 10 | Abb. 1 | Maßstab 1 : 1000000

Überblick

Die Karte zeigt die kommunale Gliederung im Bundesland Rheinland-Pfalz nach Landkreisen und kreisfreien Städten mit den jeweiligen Verwaltungssitzen. Einige kreisfreie Städte sind zugleich Sitz einer Landkreisverwaltung, z. B. Landau mit der Landkreisverwaltung Südliche Weinstraße.

Kommunale Verwaltung: Landkreise, Städte und Gemeinden

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz verteilen sich auf 24 Landkreise und zwölf kreisfreie Städte. Zu den Landkreisen gehören 129 Verbandsgemeinden, die wiederum aus 2162 kleineren Gemeinden – den sogenannten Ortsgemeinden – und 97 verbandsangehörigen Städten bestehen (insgesamt 2259 Kommunen). Die Verbandsgemeinden übernehmen stellvertretend die kommunalen Aufgaben für ihre meist 17 oder 18 Ortsgemeinden (im Durchschnitt). Neben den Verbandsgemeinden gibt es 29 verbandsfreie Städte und Gemeinden (davon acht große kreisangehörige Städte), die ebenfalls den Landkreisen angegliedert sind. Die verbandsfreien Städte und Gemeinden verfügen jeweils über eine eigene hauptamtliche Verwaltung und nehmen – im Gegensatz zu den kleineren Ortsgemeinden – sämtliche Aufgaben der Gemeindeebene wahr.

Die zwölf kreisfreien Städte, die keinem Landkreis angehören, sind die Landeshauptstadt Mainz mit einer Bevölkerung von 223 000 (Stand Ende 2023), Ludwigshafen am Rhein (176 000), Koblenz (115 000), Trier (113 000), Kaiserslautern (101 000), Worms (86 000), Neustadt an der Weinstraße (54 000), Speyer (51 000), Frankenthal (49 000), Landau in der Pfalz (48 000), Pirmasens (41 000) und Zweibrücken (35 000). Sie erfüllen alle kommunalen Aufgaben, die in Landkreisen auf mehrere kommunale Ebenen aufgeteilt sind. Bevölkerungsgrößter Landkreis ist Mayen-Koblenz (219 000 Einwohnerinnen und Einwohner), bevölkerungskleinster Ist Vulkaneifel (62 000). Dort und im benachbarten Eifelkreis Bitburg-Prüm, der mit 1627 km2 flächengrößten Landkreis in Rheinland-Pfalz, ist die Bevölkerungsdichte mit nur 60-70 Einwohnerinnen und Einwohnern auch sehr niedrig (zum Vergleich: Rheinland-Pfalz 210).

Landesverwaltung

Auf Landesebene war Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 1999 in drei Regierungsbezirke gegliedert: Koblenz (mit zehn zugehörigen Landkreisen und der kreisfreien Stadt Koblenz), Trier (vier Landkreise, kreisfreie Stadt Trier) und Rheinhessen-Pfalz (zehn Landkreise, zehn kreisfreie Städte). Mit der Reform der Landesverwaltung, die am 1. Januar 2000 in Kraft trat, wurden die Regierungsbezirke aufgelöst. An ihre Stelle rückten drei neue Verwaltungsbehörden: die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit Sitz in Trier, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) mit Sitz in Koblenz und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße. Die drei Verwaltungsbehörden sind jeweils einem Teil des Landes zugeordnet, für den sie regional zuständig sind. Gleichzeitig übernimmt jede der drei Behörden bestimmte landesweite Aufgaben: Die ADD verwaltet u. a. die Bereiche Kommunalaufsicht, Ordnungswesen, Schulaufsicht, Agraraufsicht und ländliche Entwicklung. Landesweite Aufgaben der SGD Nord und Süd sind u. a. die Bereiche Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Verbraucherschutz sowie Bauwesen.

Kommunalreform

Um die Verwaltung effizienter zu gestalten und Kosten zu sparen, kam es nach langjährigen Diskussionen seit 2009 zu einer mehrstufigen Kommunalreform. Dabei wurden mehrere Verbandsgemeinden aufgelöst und mit anderen zusammengeschlossen. Zielsetzung war, Verbandsgemeinden mit mindestens 12 000 Einwohnerinnen und Einwohnern zu schaffen – Ausnahmen sollte es nur noch dann geben, wenn die Gesamtfläche der Verbandsgemeinde größer als 100 km2 ist oder diese mehr als 15 Ortsgemeinden umfasst. Auch verbandsfreie Städte oder Gemeinden sollten zukünftig eine Bevölkerung von mindestens 10 000 Personen haben. Unter diesen Vorgaben entstanden beispielsweise die neuen Verbandsgemeinden Gerolstein, Saarburg-Kell, Bad Ems-Nassau, Aar-Einrich und Landstuhl. Außerdem wurde die Verbandsgemeinde Heidesheim aufgelöst und in die Stadt Ingelheim am Rhein eingemeindet. 2020 wurden in einem letzten Schritt weitere acht Zusammenlegungen durchgeführt. Die Landesregierung plant zudem, kleine Landkreise und kreisfreie Städte aufzulösen und mit anderen zu verschmelzen – hier zeichnet sich jedoch noch keine Lösung ab.

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