Nordrhein-Westfalen - Verwaltungsgliederung
Überblick
Die größten politischen Gebietseinheiten in Nordrhein-Westfalen sind die fünf Regierungsbezirke: Düsseldorf, Köln, Münster, Arnsberg und Detmold. Diese sind unterteilt in 22 kreisfreie Städte und 31 Kreise. Die 31 Kreise wiederum bestehen aus 374 Städten und Gemeinden.
Kreise und kreisfreie Städte
Die 22 kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen befinden sich fast ausschließlich in der Metropolregion Rhein-Ruhr, wo der Großteil der Einwohner (ca. 10 Mio.) des bevölkerungsreichsten Bundeslandes lebt (insgesamt 17,9 Mio.). Zu den Kreisen wurde auch die Städteregion Aachen hinzugerechnet. Dieser Kommunalverband besonderer Art ist 2009 aus der kreisfreien Stadt Aachen und dem Kreis Aachen entstanden.
Die Entstehung des Bundeslandes
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist nach dem Zweiten Weltkrieg 1946 von der britischen Besatzungsmacht geschaffen worden. Das neue Bundesland konnte nicht an ein bereits vorher bestehendes Territorium anknüpfen, sondern wurde aus zwei ähnlich großen Gebieten gebildet, die aber nur wenige kulturelle und historische Gemeinsamkeiten hatten: aus der preußischen Provinz Westfalen und dem nördlichen Teil der preußischen Rheinprovinz (der Süden ging an das ebenfalls neu geschaffene Bundesland Rheinland-Pfalz).
Die Zusammenfassung dieser beiden Gebiete war wirtschaftlich begründet: Das Ruhrgebiet als größter Ballungs- und Wirtschaftsraum Deutschlands sollte in einem einzigen Bundesland bestehen, um beispielsweise eine einheitliche regionale Strukturpolitik zu gewährleisten. Auf der Ebene der Regierungsbezirke, die im frühen 19. Jahrhundert und damit vor dem industriellen Aufstieg des Ruhrgebiets entstanden, blieb die Zersplitterung dagegen bestehen: Das Ruhrgebiet erstreckt sich bis heute über drei Regierungsbezirke (Düsseldorf, Arnsberg, Münster). Daher wurde 1920 der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk als Zweckverband gegründet; aus diesem ging der heutige Regionalverband Ruhr hervor.
Das ehemals selbstständige Land Lippe schloss sich erst 1947 dem bereits bestehenden Bundesland an (vgl. Karte „Nordrhein-Westfalen – Historische Landesteile“, S. 12 unten rechts).
Geschichte der Verwaltungsgliederung
Von 1968 bis 1975 vollzog Nordrhein-Westfalen eine Kreisreform, um die Zahl der Gebietseinheiten zu verringern und eine effektivere Verwaltungsarbeit zu ermöglichen. Dabei sank u. a. die Zahl der Kreise von 57 auf 31. Außerdem entstanden die heutigen Großgemeinden aus einer Vielzahl ehemals selbstständiger kleiner Gemeinden. Dies erfolgte nicht ohne Widerstände: Nur unter heftigem Protest konnten beispielsweise die linksrheinischen Städte Rheinhausen und Homberg nach Duisburg eingemeindet werden. Erfolgreich im Kampf gegen die Gebietsreform war u. a. die Stadt Wesseling, die nach ihrer Eingemeindung nach Köln 1976 wieder ihre Selbstständigkeit erstritt. Die Zahl der Regierungsbezirke wurde von sechs auf fünf reduziert; seit 1972 ist der ehemalige Regierungsbezirk Aachen Teil des Regierungsbezirks Köln.
Eine Besonderheit Nordrhein-Westfalens sind die beiden Landschaftsverbände Rheinland (bestehend aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln) und Westfalen-Lippe (bestehend aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Münster und Detmold). In ihnen kommt die ursprüngliche (administrative und kulturelle) Trennung in Rheinland und Westfalen noch heute zum Ausdruck. Wie die anderen Gebietskörperschaften sind auch die Landschaftsverbände mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung betraut. Insbesondere sind sie Träger kultureller und sozialer Einrichtungen. Immer wieder wird darüber diskutiert, die Regierungsbezirke auf drei zu beschränken: Ruhrgebiet, Rheinland und Westfalen. Damit wären erstmals alle Städte und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr in einem Regierungsbezirk vereint.