Deutschland - Raumordnung

Kartenlesen - Besiedlung in Bild und Karte
978-3-14-100850-0 | Seite 13 | Abb. 2| Maßstab 1 : 3800000

Überblick

Die Teilräume der Bundesrepublik Deutschland sind durch unterschiedliche Potenziale zum Beispiel bei der natürlichen Ausstattung und unausgeglichene Strukturen zum Beispiel bei der infrastrukturellen Ausstattung, der sozialen und ökonomischen Entwicklung oder der Nachhaltigkeit gekennzeichnet. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Berlin erfasst solche regionalen Disparitäten im Rahmen seiner laufenden Raumbeobachtung, vor allem mithilfe von bundesweit verfügbaren und vergleichbaren statistischen Indikatoren. Auf dieser Grundlage werden Raumtypen und -strukturen ausgewiesen. Zentralräumen wie Rhein-Ruhr oder München stehen Peripherräume wie große Teile Mecklenburg-Vorpommerns oder des Bayerischen Walds gegenüber. Zwischenräume liegen ringartig um die Zentralräume herum (zum Beispiel Hamburg) oder bilden bandartige Raumstrukturen (zum Beispiel in Sachsen). In vielen Aspekten sind diese Raumstrukturen Abbilder der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Funktionen der jeweiligen Räume. In den Zentralräumen liegen die meisten deutschen Großstädte, in denen sich die Bevölkerung und insbesondere die Erwerbstätigen konzentrieren. Dazu liefern die Kreisdiagramme in der Karte Informationen.

Raumordnung macht an Ländergrenzen nicht halt. Dies zeigt die zunehmende Bedeutung, die länderübergreifenden Metropolregionen wie Hamburg oder Berlin beigemessen wird. Sie ermöglichen eine Stärkung der koordinierten Zusammenarbeit und gezielten Entwicklung von eng miteinander verflochtenen Stadt-Umland-Räumen. Dieses Prinzip gilt sinngemäß auch für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in den Euregios. Beispiele wie Tri Rhena oder Ems-Dollart zeigen das Potenzial auch in ehemals peripheren Räumen. Aus Grenzlagen können sie ins Zentrum von dynamischen Entwicklungen rücken.

Die Standort- und Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes

Einer guten Infrastrukturausstattung wird allgemein eine Schlüsselrolle bei der Raumentwicklung zugeschrieben. Der Bund ist dabei für den Fernverkehr zuständig, also für die Verbindungen zwischen den Oberzentren und zu den Nachbarländern. Die Verkehrswegeplanung ist eine Fachplanung, die mit der Raumordnung abgestimmt wird. Der jeweils gültige Bundesverkehrswegeplan enthält alle Fernverkehrsprojekte des Bundes. Alle vorgeschlagenen Projekte werden auf verschiedene Aspekte untersucht, zum Beispiel mit Nutzen-Kosten-Analysen, Umwelt-Risiko-Einschätzungen, Prüfungen von Alternativen sowie Untersuchungen der raumordnerischen und städtebaulichen Wirksamkeit. Die daraus resultierende Bewertung und die zur Verfügung stehenden Finanzmittel entscheiden dann über die Aufnahme von Projekten in den Bundesverkehrswegeplan.

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Ebenen, Instrumente und Mittel der Raumordnung in Deutschland

An der Raumordnung in Deutschland sind verschiedene Institutionen beteiligt. Durch ein gestuftes System von Kompetenzen und Beziehungen zwischen diesen Institutionen wird sichergestellt, dass die Planungen und Vorgaben der jeweiligen Ebenen zueinander passen. Kompetenzen zur Aufstellung verbindlicher Raumordnungspläne hat der Bund nicht, die Institutionen der Raumordnung auf Bundesebene verfügen auch nicht über eigene Finanzmittel für Investitionen, zum Beispiel in die Infrastruktur. Dennoch trifft der Bund raumordnungswirksame Entscheidungen, etwa hinsichtlich der Verkehrsinfrastruktur oder der Standorte von Bundeseinrichtungen.

Das Raumordnungsgesetz des Bundes steckt einen orientierenden Rahmen für die Bundesländer ab. Die Leitvorstellungen und Grundsätze aus dem Raumordnungsgesetz des Bundes werden von den Bundesländern in Landesraumordnungsprogramme und -pläne umgesetzt. Darin werden unter anderem „Zentrale Orte“ festgelegt, die der Versorgung mit Gütern, Dienstleistungen, Arbeitsplätzen und Infrastruktureinrichtungen dienen. Mittelzentren dienen der Versorgung mit Gütern und Diensten des mittelfristigen Bedarfs. Hierzu zählen neben dem Einzelhandel und den privaten Dienstleistungen auch öffentliche Einrichtungen wie Gymnasien, Krankenhäuser und teilweise Kreisverwaltungen. Die Oberzentren dagegen dienen zusätzlich der Versorgung mit langfristig und episodisch benötigten Gütern und Dienstleistungen. Hierzu zählen auch Behörden der staatlichen Verwaltung (Landesinstitute, Ministerien), Hochschulen, Spezialkliniken und Kultureinrichtungen. Häufig sind die Oberzentren auch Konzentrationspunkte der privaten Wirtschaft.

M. Felsch, E. Astor

 

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