Die fünf Wahlgrundsätze – Deutschland
Im Grundgesetz steht, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten deutschen Staatsangehörigen gewählt werden (Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes). Doch was bedeutet das?