Überblick
„Queer“ steht als Sammelbegriff für Menschen, deren sexuelle Orientierung und/oder Geschlechtsidentität nicht der Zweigeschlechterordnung bzw. der heterosexuellen „Norm“ entspricht. Die Bezeichnung soll aufzeigen, dass Geschlechter sich nicht nur in stereotype Rollen einteilen lassen. Der englische Begriff (übersetzt „seltsam“, „sonderbar“) war ursprünglich ein Schimpfwort, mit dem Homosexuelle abgewertet wurden. Seit den 1990er-Jahren kommt er aber, im positiven Sinne, als gesellschaftskritische Eigenbezeichnung zum Einsatz. So dient der Begriff Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transidenten, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen als Identifikationsmerkmal, ohne jedoch eine Klassifizierung vorzunehmen. In diesem Sinne bedeutet „queer“ sein eine Form von Zugehörigkeit.
Kriminalisierung aufgrund sexueller Orientierung
Die ILGA (International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association) ist ein weltweit agierender Dachverband von über 1 700 Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexorganisationen aus 160 Ländern, der sich für den Schutz vor Diskriminierung queerer Menschen einsetzt. Die Karte basiert auf den Erkenntnissen der ILGA und zeigt, dass die rechtliche Situation queerer Menschen von Kriminalisierung bis hin zu einem verfassungsrechtlich festgeschriebenen Diskriminierungsschutz reicht.
Homosexualität wird gegenwärtig in 69 Staaten strafrechtlich verfolgt. In sechs Ländern (Iran, Saudi-Arabien, Jemen, Mauretanien, Nigeria, Brunei) droht Lesben und Schwulen sogar die Todesstrafe. In weiteren fünf Staaten (Afghanistan, Pakistan, Somalia, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate) kann die Todesstrafe unter gewissen Voraussetzungen verhängt werden. Häufig sind es die religiösen und politischen Führer, die die Verfolgung und Ausgrenzung queerer Menschen vorantreiben, sodass diese von ihrer Familie und der Gesellschaft ausgegrenzt werden und schließlich oft in Armut leben.
Schutz vor Diskriminierung
Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung haben elf Staaten in der Verfassung verankert, darunter Schweden, Portugal, Malta, Mexiko, Ecuador, Bolivien, Nepal und Südafrika. In Deutschland ist eine derartige Ergänzung des Gleichheitsartikels noch ausständig.
Eine weitgehende Anerkennung durch die gleichgeschlechtliche Ehe besteht in 30 Ländern weltweit, 17 davon in Europa. Als erster europäischer Staat führte die Niederlande im Jahr 2001 die gleichgeschlechtliche Ehe per Gesetz ein. In Deutschland trat mit 1.10.2017 das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Außerhalb Europas haben u. a. Kanada, Südafrika, Argentinien, Brasilien, die USA und Taiwan ähnliche Gesetze eingeführt. Andere Staaten wiederum erkennen zumindest gleichgeschlechtliche Beziehungen rechtlich an.