Reformen in Sachsen seit 1990
Das heutige Land Sachsen wurde am 3. Oktober 1990 neu gebildet. Dabei wurden die DDR-Bezirke Dresden, Chemnitz und Leipzig (ohne die Kreise Altenburg und Schmölln) zusammengelegt und um die Kreise Hoyerswerda und Weißwasser aus dem DDR-Bezirk Cottbus ergänzt. Das Land nahm offiziell den Titel „Freistaat“ an. Am 1. August 1994 trat das „Sächsische Gesetz zur Kreisgebietsreform“ in Kraft. Eine Reduzierung der Kreiszahl und eine Zusammenlegung von Gemeinden waren aus finanziellen Gründen notwendig geworden. Damit wurden die 1952 gebildeten 48 Kreise und sechs kreisfreien Städte in Sachsen aufgelöst und 22 neue Landkreise sowie sieben kreisfreie Städte gebildet. Im Jahr 2008 hat der Freistaat Sachsen seine Verwaltungsstruktur erneut reformiert. Mit dieser „Kreisreform“ reduzierte das Land die Anzahl seiner Kreise noch einmal deutlich.
Verwaltungsgliederung
Zuvor hatte es mit Chemnitz, Dresden, Görlitz, Hoyerswerda, Leipzig, Plauen und Zwickau noch sieben kreisfreie Städte gegeben. Heute hat sich die Zahl mit Chemnitz, Dresden und Leipzig auf die drei größten Städte des Bundeslandes verringert. Sie sind gleichzeitig die Verwaltungssitze der drei Landesdirektionen.
Die 22 Landkreise haben sich auf zehn reduziert: Bautzen (BZ), Erzgebirgskreis (ERZ), Görlitz (GR), Leipzig (L), Meißen (MEI), Mittelsachsen (FG), Nordsachsen (TDO), Sächsische Schweiz – Osterzgebirge (PIR), Vogtlandkreis (V) und Zwickau (Z).
Von den 485 politisch selbstständigen Einheiten sind 178 Städte und 307 nicht städtische Gemeinden. 223 Gemeinden haben sich zur Vereinfachung der Aufgaben in 90 Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen. 27 Gemeinden haben sich für insgesamt acht Verwaltungsverbände entschieden.
Kritik
Besonders bei den Städten, die ihren Status als Kreisstadt oder kreisfreie Stadt verloren haben, wurde Kritik an der Reform laut. So sieht man im ehemals kreisfreien Hoyerswerda die Gefahr, wirtschaftlich noch weiter abzusteigen, als es in der Vergangenheit ohnehin der Fall war. Auch Plauen wollte seine Kreisfreiheit behalten und sich keineswegs mit dem neuen Status als Kreisstadt begnügen. Ein entsprechender Antrag beim Verfassungsgericht des Landes scheiterte jedoch. Mit einem ähnlichen Versuch kam auch Aue nicht zum Erfolg, das statt Annaberg-Buchholz Kreisstadt des Erzgebirgskreises werden wollte. Die Argumente der Reformgegner im Landkreis Nordsachsen um die Kreisstadt Torgau waren dagegen anderer Natur. Dort befürchtete man, dass der neue Kreis zu künstlich sei, als dass eine gemeinsame Identität entstehen können.