Überblick
Der Begriff „Eidgenossenschaft“ wird gemeinhin gleichgesetzt mit dem Begriff „Schweiz“. Tatsächlich lautet die offizielle deutschsprachige Bezeichnung des heutigen Staatswesens „Schweizerische Eidgenossenschaft“. Zur Präzisierung wird im historischen Rückblick die „Alte Eidgenossenschaft“ unterschieden, deren Bestehen auf die Jahre zwischen 1291 und 1798 datiert wird.Die Eidgenossenschaft im Mittelalter (1291 – 1531)
Generell ist die Eidgenossenschaft ein Rechtsbegriff, der eine Verbindung Gleichberechtigter bezeichnet. Diese beruht auf einem – für eine bestimmte Zeit oder auf Ewigkeit – bei Gott geschworenen Eid als höchste Form der Selbstverpflichtung. Im Gegensatz zur Eidgenossenschaft basiert die Organisation der feudalen, hierarchisch strukturierten Herrschaft auf dem Eid der Untertanen gegenüber der Herrschaft. Diese Begriffsbestimmungen zeigen, dass eine Eidgenossenschaft nicht per se etwas typisch Schweizerisches ist. Tatsächlich gab es im Mittelalter zahlreiche solcher Bündnisse. Auf dem Gebiet der heutigen Schweiz waren im 13. Jahrhundert hauptsächlich vier Regionen auszumachen, in denen viele Bündnisse mit unterschiedlicher Zusammensetzung geschlossen wurden. Oft dienten diese der Friedenswahrung und der militärischen Hilfeleistung gegen den lokalen Adel oder gegen mächtige Grossherrschaften wie Savoyen, Burgund, Habsburg und Mailand. Im Westen bestand die Burgundische Eidgenossenschaft unter der Führung der Reichsstadt Bern. Die Reichsstadt Basel dagegen richtete sich mit ihren Bündnissen vor allem nach Norden aus. Im Osten orientierten sich Zürich, Schaffhausen und St. Gallen zum Bodenseeraum hin. Das vierte Bündnissystem, die Eidgenossenschaft der Urschweizer Talschaften, war dagegen nicht städtisch, sondern ländlich geprägt. Es entstand entlang der Verkehrsverbindung über den Gotthardpass und war vergleichbar mit anderen Bündnissen in Graubünden oder in Vorarlberg. Durch das Bündnis von 1291 wollten Uri, Schwyz und Unterwalden zunächst den äusseren und den inneren Frieden sichern, später auch eine gemeinsame Militär- und Bündnispolitik gegen aussen vertreten. Allmählich suchten auch die Bürgerschaften der Städte Luzern und Zürich bei den drei Landorten militärische Unterstützung, um sich gegen die adlige Herrschaft durchzusetzen. Weitere Bündnisse entstanden mit Zug und Glarus (1352) sowie mit Bern (1353), wodurch eine Verbindung mit der Burgundischen Eidgenossenschaft geschaffen wurde. Diese so entstandene Eidgenossenschaft der Acht Orte wurde fortan auch von aussen als dauerhaftes politisches Gebilde wahrgenommen.
Die weitere territoriale Entwicklung der Eidgenossenschaft und der einzelnen Orte war sehr unterschiedlich und vielfältig. Zahlreiche Gebiete wurden über Eroberungen, Käufe oder den Abschluss von Bündnissen teils an die Eidgenossenschaft, teils an einen einzelnen Ort gebunden. So kam es zu einer Reihe von zugewandten Orten (mit einem oder mehreren Orten verbündet) und Gemeinen Herrschaften (durch mehrere Orte erobert und gemeinsam verwaltet). Mit der Aufnahme der vormals zugewandten Orte Freiburg, Solothurn, Basel, Schaffhausen und Appenzell wurde das politische Gebilde zwischen 1481 und 1513 zur Eidgenossenschaft der Dreizehn Orte erweitert. Mit der Eroberung der Waadt durch Bern und Freiburg (1536) war die territoriale Vergrösserung der Eidgenossenschaft beendet.