Bundesrepublik Deutschland - Politische Übersicht
Überblick
etwa 8 Mio. Menschen.
Jedes Bundesland hat eine eigene Verfassung, ein eigenes Parlament, eine eigene Regierung und, soweit es sich um Flächenstaaten handelt, auch eine Landeshauptstadt. Auch die Verwaltung ist weitgehend Aufgabe der Länder. An der Spitze der Landesregierungen, die in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen als Senat, in Bayern, Thüringen und Sachsen als Staatsregierungen bezeichnet werden, steht ein Ministerpräsident, ein Regierender Bürgermeister (Berlin), ein Erster Bürgermeister (Hamburg) oder Bürgermeister (Bremen). Die Kompetenzen der Regierungschefs und ihrer jeweiligen Minister bzw. Senatoren (in den Stadtstaaten) sind unterschiedlich geregelt.
Die Flächenstaaten Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern sind in Regierungsbezirke bzw. Bezirke untergliedert. Diese sind reine Verwaltungseinheiten und haben keine aus Wahlen hervorgegangene Regierung, im Gegensatz zu den unteren Verwaltungseinheiten Kreis und Gemeinde. Regierungsbezirke dienen der Entlastung der Landesverwaltung und sind Ansprechpartner der nachgeordneten Behörden der untersten Verwaltungseinheiten Kreis und Gemeinde. Kreise bestehen in allen Bundesländern außer in den Stadtstaaten. Zu unterscheiden sind Landkreise und kreisfreie Städte mit meist mehr als 100 000 Einwohnern. Die Kreistage werden wie die Stadt- und Gemeindevertretungen alle fünf Jahre gewählt. Aufgaben und Befugnisse der Kreisbehörden werden durch Landesgesetze unterschiedlich geregelt.
Grenzveränderungen zwischen den Bundesländern sind selten. Eine Besonderheit stellt das Gebiet um das Amt Neuhaus an der Unterelbe dar, das bis 1990 zur DDR gehörte. Aus traditionellen Gründen (ursprünglich zu Hannover gehörend) wurde es Teil von Niedersachsen. Nach Artikel 29 des Grundgesetzes (Neugliederung des Bundesgebietes) dürfen sich Länder auch zusammenschließen. Eine Vereinigung von Berlin und Brandenburg wurde jedoch 1996 in einem Volksentscheid mehrheitlich abgelehnt.