Organe der Europäischen Union

Europa - Europäische Union
978-3-14-100770-1 | Seite 94 | Abb. 1

Informationen

Im Gegensatz zu den Vereinten Nationen (UN) ist die Europäische Union keine internationale Organisation, sondern ein Staatenverbund. Seine drei Säulen sind die Europäischen Gemeinschaften (EG), die Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS).

Organe
Zu den wichtigsten Organen der EU zählt der Ministerrat, der ein Entscheidungsgremium in allen EU-Angelegenheiten ist und zugleich die Leitlinien der Gemeinschaftspolitik bestimmt. Er setzt sich aus Fachministern der Regierungen der Mitgliedsstaaten zusammen. Die Stimmanteile der einzelnen Landesvertreter sind nach der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landes gestaffelt. So hat Deutschland, das bevölkerungsreichste Land in der EU, 29 Stimmen – und damit das gleiche Stimmgewicht wie Großbritannien, Frankreich und Italien –, während das kleinste Mitgliedsland, Malta, nur drei Stimmen hat.
Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der EU, das die Beschlüsse des Rates ausführt und die Erfüllung der Verträge überwacht. Die Kommissare werden von den Mitgliedsländern für fünf Jahre ernannt. Das Europäische Parlament, die Volksvertretung der EU, nimmt mit seinen direkt gewählten Abgeordneten Kontroll- und Beratungsfunktionen wahr. Überdies besitzt es bei der Gesetzgebung ein Mitentscheidungsrecht. Wichtige internationale Abkommen, die Aufnahme neuer EU-Mitglieder und der EU-Haushalt bedürfen seiner Zustimmung. Die vollen Rechte eines nationalen Parlaments – Gesetzgebung und Regierungsbildung – hat das Europaparlament nicht.
Die allgemeinen politischen Zielvorstellungen der EU legt der Europäische Rat fest. Er ist kein Organ der EU, sondern als Zusammenschluss der 27 Regierungschefs der Mitgliedstaaten deren oberste Instanz. Er tritt mindestens zweimal jährlich zusammen und ist gegenüber dem Ministerrat weisungsbefugt. Dem Rat gehört neben den Staats- und Regierungschefs der Präsident der Europäischen Kommission als gleichberechtigtes Mitglied an.
Der Europäische Gerichtshof kann bei allen Streitigkeiten hinsichtlich des Gemeinschaftsrechts angerufen werden. Seine Rechtsprechung hat Vorrang vor nationalem Recht. Dem Europäischen Rechnungshof obliegt die Kontrolle der Finanzen.
M. Felsch, R. Sweekhorst, E. Astor

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