Überblick
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) erschließt das Stuttgarter Zentrum sehr gut und erreicht auch hohe Nutzerzahlen. Dennoch ist das Kfz-Aufkommen in der Innenstadt sehr groß. Aufgrund der Beckenlage der Stadt konzentriert es sich auf wenige mehrspurige Achsen, z. B. die B10/B14 entlang des Neckars, die B14 Cannstatter Straße, die B27 Heilbronner Straße und die Hohenheimer Straße.
Der Autoverkehr führt nicht nur zu erheblichen Lärmbelastungen entlang der teils engen, schluchtartig wirkenden Straßen, sondern ist als Hauptverursacher von Emissionen auch für Grenzwertüberschreitungen bei Luftschadstoffen wie Feinstaub und Stickstoffdioxid mitverantwortlich. Exemplarisch zeigen dies die Messstationen Am Neckartor, Arnulf-Klett-Platz und Hohenheimer Straße. Die Luftbelastung in der Stuttgarter Innenstadt wird durch die Kessellage verstärkt. Sie kann den Luftaustausch in Abhängigkeit von der Wetterlage stark behindern.
Feinstaub und Stickoxide
Stickoxide stammen zum überwiegenden Teil aus Verbrennungsprozessen von Verkehr, Kraftwerken, Industrie und privaten Haushalten. Sie erhöhen das Risiko von Atemwegsinfektionen und schwächen das Immunsystem. Feinstaub (PM10) wird zum einen bei Verbrennungsprozessen im Kfz gebildet (Dieselruß), entsteht aber auch durch Abrieb von Reifenmaterial und durch Aufwirbeln. Feinstaub ist chemisch nicht homogen. Seine Krebs erzeugende Wirkung wird durch die Eigenschaft verstärkt, dass Schwebstaub als Trägersubstanz für Dioxin oder aromatische Kohlenwasserstoffe wie Benzol dient.
Ein Netz von Messstellen ermittelt zuerst die Hintergrundkonzentration eines Schadstoffes, wie sie auch am Stadtrand und im Umland auftritt. Dann wird in normalen Wohn- und Mischgebieten gemessen, in einem dritten Schritt dann in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen. Aus den Messwerten und weiteren Untersuchungen ergibt sich, dass der Straßenverkehr gegenwärtig für einen Großteil der Stickoxid- und Feinstaubemissionen in Großstädten verantwortlich ist.
Grenzwerte zu beiden Luftschadstoffen werden EU-weit einheitlich festgelegt. Neben Jahresmittelwerten muss jeweils auch ein zweiter Grenzwert zu Kurzzeitbelastungen beachtet werden. Bei Feinstaub darf ein Tagesmittelwert von 50 µg/m3 nicht häufiger als 35-mal pro Jahr überschritten werden, bei Stickstoffdioxid sind nicht mehr als 18 Stunden mit Messwerten von mehr als 200 µg/m3 zulässig. (2006 galt bei Stickstoffdioxid noch ein anderer Grenzwert: 175 Stunden mit Messwerten von mehr als 200 µg/m3.)
Wurden 2006 die Grenzwerte an keiner der drei Messstellen eingehalten, war dies 2012 am Arnulf-Klett-Platz der Fall. An den beiden anderen Messstellen ging die Belastung im Folgenden deutlich zurück, sodass die Grenzwerte 2020 an allen Messstellen unterschritten wurden.
Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Aufgrund der Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden und Feinstaub war das Regierungspräsidium Stuttgart gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu erarbeiten (Luftreinhalteplan), umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu beurteilen. Dazu gehörte die Einrichtung von Umweltzonen. Fahrzeuge mit sehr hohem Feinstaubausstoß dürfen diese nicht mehr befahren; die Zufahrt ist seit 2008 nur mit einer Plakette möglich, die an Fahrzeuge mit geringen Feinstaubemissionen vergeben wird. Andere Maßnahmen dienten der Förderung von Alternativen zum eigenen Auto, z. B. Jobtickets durch Unternehmen und Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge im Stadtgebiet. Hinzu kamen ein Kapazitätsausbau und weitere Serviceangebote bei Bussen und Bahnen sowie eine bessere Verkehrslenkung und ein effizientes Parkraummanagement.