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Dimensionen der Raumordnung
Raumordnung meint die Tätigkeit staatlicher Stellen, die Zielvorstellungen zur Gestaltung des Raumes (bzw. von Teilräumen) formulieren und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele ergreifen. Zur planmäßigen Gestaltung des Raumes gehört u.a. die räumliche Ordnung von Wohngebäuden, Wirtschaftseinrichtungen und der Infrastruktur auf der Grundlage der Naturausstattung und unter Beachtung des Schutzes der Umwelt und der natürlichen Ressourcen. Oberstes Ziel der R. in Deutschland ist die Schaffung etwa gleicher Lebensbedingungen in allen Landesteilen.